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Steinbach wurde im Jahre 1874 gegrundet, weiter
Eröffnung des Büros des Honorarkonsuls in Winnipeg

Wir freuen uns, dass der neue Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, Herr Paul Kammerloch, am 10. Januar 2011 sein Büro in Winnipeg eröffnen wird. Einwohner der Provinz Manitoba, die beim Honorarkonsul einen Pass beantragen möchten oder sonstige konsularische Dienstleistungen benötigen, werden gebeten, unter der vorläufigen Telefonnummer...
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Wegbeschreibung hier klicken
Generelle Regelungen für alle Rentner

Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen neu geregelt. Die Vorschriften sehen vor, dass die Renten schrittweise in eine volle Besteuerung überführt werden. Dies erfolgt von Gesetzes wegen in einem Übergangszeitraum, der sich von 2005 bis 2040 erstreckt. Parallel dazu werden die Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend von 2005 bis 2025 steuerfrei gestellt. Abhängig vom Jahr des erstmaligen Rentenbeginns ermittelt das Finanzamt den sogenannten Besteuerungsanteil der Rente und den festen Steuerfreibetrag. Der Besteuerungsanteil bezeichnet den steuerpflichtigen Prozentanteil der Rente.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 oder früher ermittelt das Finanzamt unter Berücksichtigung eines Besteuerungsanteils von 50 % einen festen Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag wird grundsätzlich jedes Jahr und für die gesamt Laufzeit der Rente berücksichtigt.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang ab 2006 erhöht sich der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte und für jeden neuen Rentnerjahrgang ab 2021 um einen Prozentpunkt. Der sich so ergebende Steuerfreitbetrag sinkt demnach für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise ab. Bei Rentnerjahrgängen ab dem Jahr 2040 werden dann 100 % der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert.
Spezielle Informationen für Rentner, die in Kanada leben
Von den oben genannten Regelungen sind auch Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz im Ausland betroffen. Seit 01.01.2005 führen Renteneinkünfte i.o.S. zu einer beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Wer demnach in Kanada ansässig ist (dort einen Wohnsitz hat) und aus Deutschland Leistungen aufgrund des Sozialversicherungsrechts erhält, ist verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente in Deutschland haben, sollten Sie sich an einen Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht (s. Liste rechts) oder an das Finanzamt Neubrandenburg wenden. Aufgrund der Komplexität der Materie kann das Generalkonsulat keine weiteren Auskünfte oder Beratungen anbieten. Das Finanzamt Neubrandenburg erreichen Sie wie folgt:
Finanzamt Neubrandenburg
Postfach 11 01 64
17041 Neubrandenburg, Germany
Telefon: 01149-395-44222 47000
Fax: 01149-395-380 1059
Wie und wo kann ich einen deutschen Reisepass beantragen?
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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada, das auch Regelungen zur Besteuerung von Renten enthält, finden Sie unter dem Link am Ende dieser Seite.

Für Personen mit Wohnsitz in Kanada sieht das Abkommen vor, dass Leistungen nach deutschen Sozialversicherungsgesetzen, die an eine in Kanada wohnhafte Person gezahlt werden, auch in Kanada versteuert werden können. Die Leistungen können jedoch nur in dem Umfang versteuert werden, wie es der Fall wäre, wenn der Empfänger in Deutschland wohnte. Dies bedeutet, dass der gleiche Anteil der Sozialversicherungsrente, der für eine in Deutschland wohnhafte Person als Besteuerungsanteil gelten würde, auch als Besteuerungsanteil in Kanada gilt. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist die deutsche Einkommensteuer auf die kanadische Steuer vom Einkommen anzurechnen.